Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ Engagement


1. Absagen bzw. Vertragsrücktritte sind bitte schnellstmöglich mitzuteilen! Sollte dies nicht geschehen, können anfallende Kosten, sowie der Verdienstausfall auf den Veranstalter umgelegt werden. (Siehe auch Punkt 6.)

2. Für technischen Ausfall ist der DJ nicht haftbar.

3. Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob, oder fahrlässig durch den Veranstalter, oder die Gäste verursacht werden, ist der Veranstalter haftbar.

4. Anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. (Gilt nur für öffentliche, nicht für private Veranstaltungen)
ohne Gewähr.


5. Die Gage ist spätestens vor Ort in bar zu entrichten. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, da das Gewerbe als Kleingewerbe betrieben wird und somit laut Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit ist.
Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung, obliegt ausschließlich dem DJ.

6. Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig. Dies gilt nicht, wenn die Buchung mind. 1 Monat vor der Veranstaltung abgesagt wird, oder der DJ, für den geplanten Termin eine andere Veranstaltung verbuchen kann, sodass kein Verdienstausfall vorliegt. Bei Vertragsrücktritten, von weniger als 1 Monat und mehr als 3 Tagen vor der Veranstaltung, werden umgehend 50% der vereinbarten Rechnungssumme fällig. Bei Absagen unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden umgehend 80% der vereinbarten Rechnungssumme fällig.

7. Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt die Fa. hemodi keine Haftung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

8. Der Veranstalter/Beauftragte hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Ordnungskräfte müssen zur Verfügung stehen. Für Personen-, Sachschäden, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, oder unsachgemäßer elektronischer Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung. Zur Schadensregulierung wird vom Neuanschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung ausgegangen.

9. Ein Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt.

10. Der Veranstalter stellt einen Stromanschluss 230 Volt/10A = normale Steckdose, nicht weiter als 20 Meter vom Auftrittsort entfernt zur Verfügung. Platzbedarf für das Equipment: 3 x 2 Meter. Der Boden muss stabil, flach und trocken sein.

11. Gerichtsstand ist der Wohnort der Fa. hemodi.

12. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Impressum:

Inhaber:

Henri Wierda_Ems

Sauergasse 1a

56112 Lahnstein

Tel: 004915229534490

 

Email:

henri.wierda_ems@hotmail.de

Facebook unter Firma hemodi

 

 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.